Einführung und Zweck der Reichsbetriebsnummer:
Inhaltsverzeichnis:
- Einführung der Reichsbetriebsnummer
- Beschreibung und Aufbau der Reichsbetriebsnummer
- Durchführung der Reichsbetriebsnummerung
- Verwendung der Reichsbetriebsnummer als Herstellerkennzeichen
- Quellen
Einführung der Reichsbetriebsnummer:
Die Einführung der Reichbetriebsnummer war eine der vom Reichsminister für Bewaffnung und Munition getroffenen Maßnahmen, die aufgrund eines Führerbefehls zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Berichtswesens durchgeführt wurde.
Sie sollte den Schriftverkehr zwischen Betrieben und den Behörden als auch den übrigen Geschäftsverkehr der Firmen erleichtern und für eine wesentliche Arbeitsersparnis sorgen.
Durch die Nummerung jedes Betriebes mit einer eindeutigen Zahlenfolge, wurde es ermöglicht, sogenannte Stammkarten in Form von maschinell auslesbaren Lochkarten für jeden einzeln Betrieb zu erstellen. Diese Stammkarten enthielten für die verschiedenen Behörden, besonders für das Rüstungsministerium, wichtige Angaben der einzelnen Betriebe. Unter anderem enthielt das Stammblatt Angaben zur Zugehörigkeit zu den einzelnen Wirtschaftsgruppen oder Innungen, Arbeitsamt und zur Beschäftigtenzahl. Anhand dieser Angaben auf einem Lochkartensystem war eine Auslesung der benötigten Daten und Sortierung, je nach statistischem Zweck, problemlos maschinell möglich. Da die verschiedenen im Deutschen Reich tätigen Behörden auf diese Informationen durch die Möglichkeit des maschinellen Auslesens schnell zugreifen konnten, erübrigte sich ein Großteil des vorher anfallenden Schriftverkehrs zwischen den Behörden und Betrieben.
Gemäß der Verfügung des Reichsministers für Bewaffnung und Munition 120/BIII – 13 J/Le (1) vom 02. Juni 1942 war zum Zweck der Vereinfachung des Berichtswesens, eine Reichsnummerung der Betriebe durchzuführen.
Beschreibung und Aufbau der Reichsbetriebsnummer:
In genannter Verfügung wurde festgelegt, dass es sich bei der zu diesem Zeitpunkt noch als Reichsfirmennummer (abgekürzt: RF-Nr.) bezeichneten Nummerung, um eine Zahl handelt, die folgendermaßen aufgebaut ist:
- eine einstellige Ziffer, die die Zugehörigkeit zu den einzelnen Reichsgruppen kennzeichnet
- eine Kreiskennziffer (bis zu vierstellig), die die geographische Lage des Betriebs kennzeichnet
- eine laufende Nummer (bis zu vierstellig), die den Betrieb selbst kennzeichnet
Entgegen dieser offiziellen Verfügung wurde die Reichsfirmennummer in Schriftverkehren zwischen Behörden, Kammern und einzelnen Firmen von behördlicher Seite immer wieder Reichsbetriebsnummer genannt. Dies führte bei den Betrieben als auch deren Industrie- und Handelskammern zu Unstimmigkeiten über die tatsächlich zu verwendende Bezeichnung.
Aus einem Schreiben der Reichswirtschaftskammer III 320/42 (1),vom 16.09.1942, an die Industrie- und Handwerkskammer geht hervor, dass der Begriff Reichsfirmennummer nicht mehr verwendet wird und in Zukunft stattdessen der Begriff Reichsbetriebsnummer (abgekürzt: RB-Nr.)verwendet werden soll.
Die Betriebe wurden über die Umbenennung durch die Reichsgruppe Industrie bzw. durch deren Wirtschaftsgruppen unterrichtet.
Ferner wurde in diesem Schreiben auch erläutert, dass die Reichsbetriebsnummer in Briefköpfen ersichtlich sein soll und für den Eindruck in die Geschäftspapiere bzw. bei der Anfertigung von Stempeln die Abkürzung "RB-Nr." zu verwenden sei.
Auf diesem Rechnungskopf der Firma Gebrüder Friese AG von Dezember 1942 sehen wir die nachträglich mittels Stempel aufgebrachte RFNr. 0/0156/0028.
Es wurde noch die Bezeichnung Reichsfirmennummer verwendet, obwohl diese bereits im September 1942 als obsolet erklärt wurde und Reichsbetriebsnummer als korrekte Bezeichnung bestimmt wurde. Gestempelte Rechnungsköpfe sind häufig zu finden und es kann davon ausgegangen werden, dass bei vielen Firmen die Vordrucke auf Vorrat angeschafft wurden und die noch vorhandenen Bestände aufgebraucht wurden.
Die Vorgabe beim Schriftverkehr die Reichsbetriebsnummer mit anzugeben, wurde dann umgesetzt, indem man diese Vordrucke nachträglich mit einem Stempel versah.
Auf diesem Rechnungskopf der Firma Vorsteher & Bünger von November 1942 sehen wir die nachträglich mittels Stempel aufgebrachte RBNr. 0/0560/0355. Hier schon korrekt als Reichsbetriebsnummer bezeichnet.
Bei der Rechnung der Militärmützenfabrik Küpper aus dem Jahr 1944 wurde die Reichsbetriebsnummer 0/0560/0113 mit in den Kopf des Rechnungsvordrucks aufgenommen.
Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen:
z.B.:
In der Verfügung von Juni 1942 wurden die Kreiskennziffer und die laufende Nummer noch als bis zu vierstellig beschrieben. In den verschiedenen Quellen mit Listen der Betriebe finden sich einige Reichsbetriebsnummern, die nicht 9-stellig sind, sondern bei denen vermutlich wegen dieser anfänglichen Formulierung vorstehende Nullen der Kreiskennziffer oder der laufenden Nummer weggelassen wurde. Die betroffenen Blöcke waren nur noch dreistellig.
Bei diesem Eintrag im Handbuch der großen GmbH., KG., OHG. und Einzelfirmen, Ausgabe 1944 der Firma G. Hilscher aus Chemnitz ist die RBNr. 0/0380/066 (5) angegeben. Der Ziffernblock der laufenden Nummer des Betriebes ist in diesem Beispiel nur 3-stellig. Da solche Fälle relativ häufig zu finden sind, gehe ich nicht von einem Druckfehler aus. Es ist zu vermuten dass einzelne Firmen bewusst eingekürzte Reichsbetriebsnummern nutzten, da in den ersten Verfügungen der Aufbau der RBNr. nicht eindeutig definiert war. Im Falle der Firma G. Hilscher existiert neben dem Eintrag im GmbH-Buch auch noch eine Karteikarte in der Reichsbetriebskartei. Auf dieser ist die RBNr. in korrekter Schreibweise mit 0/0380/0066 (6) eingetragen.
In späteren, angepassten Verfügungen wurde auf die Formulierung "bis zu" verzichtet und die Kreiskennziffer als auch die laufende Nummer nur noch als vierstellige Zahl dargestellt. In einem Rundschreiben der Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung W.E.V. 209/42 (BW) (2)  vom 10.12.1942 wurde z.B. der Aufbau der Reichsbetriebsnummer folgendermaßen sehr genau beschrieben:
"Die Reichsbetriebsnummer (RBNr.) ist eine neunstellige Zahl, deren erste Ziffer die Kennnummer der Reichsgruppe darstellt. An die erste Ziffer schließt sich, unterbrochen durch einen Schrägstrich, eine vierstellige Zahl für den Stadt- bzw. Landkreis an. Die letzte vierstellige Zahl, von der vorhergehenden ebenfalls durch Schrägstrich getrennt, nimmt die Betriebe des mit den vorangegangenen Ziffern bezeichneten Kreises und der Reichsgruppe laufend auf."
Auch in der von den Rüstungsinspektionen standardmäßig genutzten Feldpostkarte zur Übermittlung der zugeordneten RBNr. wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Zahl immer mit allen neun Stellen auszuschreiben ist.
Nr. der Reichsgruppe: 0/0000/0000
Die Nummern der verschiedenen Reichsgruppen wurden in Anlage 2a der Verfügung 120/BIII – 13 J/Le (1), wie folgt festgelegt:
0 Reichsgruppe Industrie
1 Reichsgruppe Handwerk
2 Reichsgruppe Handel
3 Reichsgruppe Banken
4 Reichsgruppe Versicherungen
5 Reichsgruppe Energiewirtschaft
6 Reichsgruppe Fremdenverkehr
7 Reichsgruppe Verkehr
8 Reichsnährstand
9 (offen)
Kreiskennziffer: 0/0000/0000
Die Kreiskennziffer bezeichnet die geographische Lage des Betriebes.
Alle Kreise wurden als unterste
Verwaltungsbehörde durchgezählt.
Eine genauere Erläuterung finden Sie im Kapitel Kreiskennziffern.
Laufende Betriebsnummer: 0/0000/0000
Zunächst erfolgte die Reichsbetriebsnummerung nur für Betriebe im Bereich der Reichsgruppe Industrie.
Als Betriebsnummer wurde dabei die bis dahin vom OKW bzw. den Rüstungs-Inspektionen erteilte
Wehrmachtfirmennummer übernommen, welche bereits alle wehrwirtschaftlich wichtigen Betriebe unabhängig ihrer
Zugehörigkeit zu einer Reichsgruppe erhalten hatten.
Um in der Übergangszeit auch Firmen neu aufnehmen zu können, erhielten diese Kreisweise laufende Nummern ab
5001.
Durchführung der Reichsbetriebsnummerung:
Es ist anzumerken, dass sich wegen der bisher in den verschiedenen Archiven aufgefundenen Dokumenten, die lediglich als bruchstückhafter Schriftverkehr zwischen verschiedenen Behörden und Betrieben zu bezeichnen sind, die gesamthafte Durchführung der Reichsbetriebsnummerung und die dabei entstandenen Anforderungen nur ansatzweise erläutern lassen.
Erschwerend kommt hinzu, dass einiger Schriftverkehr vermuten lässt, dass die verschiedenen mit der Umsetzung beauftragten Rüstungsinspektionen, Landeswirtschaftsämter und Industrieabteilungen der Wirtschaftskammern, die Anweisungen des maschinellen Berichtswesens unterschiedlich interpretierten und es daher regional zu deutlichen Abweichungen bei der Vergabe der Reichsbetriebsnummern an die Betriebe gekommen ist.
Um ein geschlossenes Vorgehen bei der Vergabe überhaupt zu ermöglichen, mussten Formulierungen ständig verfeinert und für die im Laufe der Zeit immer vermehrt auftretenden Problematiken bei der Vergabe der Nummern, Lösungen definiert werden.
Aus der ersten Verfügung des Reichsministers für Bewaffnung und Munition ging hervor, dass alle Betriebe des Deutschen Reichs eine Reichsfirmennummer erhalten sollten. Ferner wird in der Verfügung der Begriff "Betrieb" genauer definiert, anhand dessen zu beurteilen war, ob eventuelle Nebenbetriebe oder Zweigstellen eine gesonderte Reichsbetriebsnummer erhielten.
Für die Durchführung der Nummerung wurden die Rüstungsinspektionen verantwortlich gemacht. Diese sollten auf Grundlage des vorhandenen Anschriftenmaterials der Industrieabteilungen der Wirtschaftskammern die Nummerung durchführen. Nachdem die bereits vorhandenen Karteien auch mit den Landeswirtschaftsämtern abgestimmt waren, wurde für jeden Betrieb eine Feldpostkarte nach bestimmtem Muster ausgefertigt, welche ab 01.08.1942 abzusenden waren. Diese Karten hatten einen abtrennbaren Teil, auf dem die in der Stammkarte des Betriebs zu erfassenden Daten abgefragt wurden und vom Betrieb als Rückantwort an die zuständige Rüstungsinspektion gesendet werden musste.
Nach Wiedereingang bei der Rüstungsinspektion wurden anhand der von den Betrieben auf der Karte gemachten Angaben, die als Stammkarten bezeichneten Lochkarten erstellt.
Mit solchen Feldpostkarten wurden die einzelnen Betriebe über die ihnen zugeteilte Reichsbetriebsnummer informiert.
Bei dieser original erhaltenen Karte, mit der dem Betrieb "Otto Thurau G.m.b.H." mit Sitz in Braunschweig die RBNr. 2/0471/6164 zugeteilt wurde, fehlt der abtrennbare Teil, der zurück an die Rüstungsinspektion gesendet wurde.
Reihenfolge der Nummerung:
Bereits am 23.07.1942 wurde in einem Schreiben des Reichsministers für Bewaffnung und Munition Rüstungsamt/Rü MB
III (1) klargestellt, dass zunächst die Nummerung nur für die Reichsgruppe Industrie angeordnet
wurde.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese relativ schnell voranschritt und alsbald auch mit der
Nummerung von Betrieben außerhalb der Reichsgruppe Industrie begonnen wurde. So ist z.B. in dem Schreiben der
Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung W.E.V. 209/42 (BW) (2)vom
10.12.1942 zu lesen, dass die Betriebe der Reichsgruppe Industrie inzwischen ihre RBNr. erhalten haben und
bereits den Versorgungsunternehmen der Reichsgruppe Energiewirtschaft Reichsbetriebsnummern erteilt wurden.
Mit Anordnung des Rüstungsamtes des Reichsministers für Bewaffnung und Munition Az. 13s30/MB/3 (3)  vom 23. Februar 1943 wurde die Reichsbetriebsnummerung im Baugewerbe befohlen. Diese umfasste alle Baufirmen und Handwerksbetriebe des Bau-, Dachdecker-, Glaser- und Malerhandwerks. Einmannbetriebe blieben ausgeschlossen.
In einem Brief der Reichswirtschaftskammer III 89/43 (1) vom 29.03.1943 wird geschildert, dass die Reichsbetriebsnummerung neben den Reichsgruppen Industrie, Energiewirtschaft auch für die Reichsgruppe Handwerk eingeführt sei.
In einer Anordnung des Maschinellen Berichtwesens Az. 69 MB (III,7) (4) vom 25.06.1943 wurde erklärender Weise bekannt gegeben, dass während des Krieges jedoch nur Betriebe, für die ein rüstungswirtschaftliches Bedürfnis besteht, erfasst werden. Ausgenommen die Reichsgruppe Industrie, die restlos erfasst werden sollte.
Aus dieser Anordnung geht auch hervor, dass die anfangs angeordnete Vergabe von Betriebsnummern größer als 5000 an neue Betriebe für die Bereiche der Reichsgruppe Industrie nicht mehr nötig sei und neu aufgenommene rüstungswirtschaftlich wichtige Betriebe auch freie Nummern unter 5000 zugeteilt werden dürfen.
Zuordnung der Betriebe zu den entsprechenden Reichsgruppen:
Diverser Schriftverkehr deutet darauf hin, dass es bei der Vergabe der Reichsbetriebsnummern häufig zu fehlerhaften Zuordnungen der Reichsgruppen gekommen ist.
So erhielten z.B. die "Städtischen Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke" der Stadt Mannheim bereits 1942 die RBNr. 0/0667/5406.
In dem Schreiben der Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung W.E.V. 209/42 (BW) (2)vom 10.12.1942 ist man bereits auf die Problematik eingegangen und erläuterte, dass in Unkenntnis der Sachlage sehr viele Nummern falsch erteilt wurden. Erst zum 28.08.1943 wurde die falsch erteilte Nummer mit Zusendung einer neuen Feldpostkarte zu 5/0667/5406 entsprechend der Reichsgruppe Energiewirtschaft korrigiert. (2)
Ein weiteres Beispiel für fehlerhafte Zuordnung geht aus einem Schriftverkehr der Firma "Deutsch-Amerikanische Petroleum Gesellschaft" vom 13.11.1942 (8) mit der Fachuntergruppe Mineralöl und Mineralölerzeugnisse hervor. In diesem Fall wurden dem Betrieb mit seinen verschiedenen über das Deutsche Reich verteilten Außenstellen insgesamt 10 Reichsbetriebsnummern zugeteilt. Während von einigen Rüstungsinspektionen auch Lager, Verladestellen und Werkstätten der Reichsgruppe Industrie zugeordnet wurden, erfolgte durch andere Rüstungsinspektionen die Zuordnung zur Reichsgruppe Handel, obwohl diese Außenstellen dem gleichen Zweck dienten. So erhielt z.B. das Lager Koblenz die RBNr. 0/0629/5226 (Reichsgruppe Industrie), das Lager Wesermünde jedoch die 2/0414/0031 (Reichsgruppe Handel).
Auch dahingehend wurden in der Anordnung des Maschinellen Berichtwesens Az. 69 MB (III,7) (4) vom 25.06.1943 erweiterte Angaben zur Definition eines Betriebs und zur Zuordnung zu den einzelnen Reichsgruppen gemacht.
Dort heißt es in Punkt 3 der Anordnung:
"Betrieb im Sinne dieser Vorschriften ist die örtliche Betriebseinheit.
a. Im Bereich der Reichsgruppe Industrie gehören zur örtlichen Betriebseinheit selbstständige örtlich verbundene Produktionsstätten mit den Neben- und Hilfsbetrieben, Lagerhaltungen einschl. etwaiger Zentralläger, zentralen Anlagen (z.B. Kraftzentral etc.), Verwaltungen, auch wenn dies von verwaltungsmässig örtlich getrennten Betrieben und Einrichtungen betreut werden. Verwaltungen, Betriebs- und Verkaufsorganisationen, die nicht mit einem Betrieb örtlich verbunden sind, z.B. Zentralverwaltungen, Verkaufsabteilungen u.a., gelten als selbstständige Betriebe.
b. Im Bereich der Reichsgruppe Handwerk: Jeder selbständige Handwerksbetrieb, der in die Handwerkerrolle eingetragen ist. Hierzu gehören auch die Landeslieferungsgenossenschaften."
Für die Reichsgruppen Handel, Banken, Versicherungen, Energiewirtschaft, Fremdenverkehr und Verkehr sollte diese Definition noch bekannt gegeben werden, jedoch liegen mir keine weiteren Dokumente vor, in denen auf diese Reichsgruppen nochmals eingegangen wird.
In Punkt 6 der Anordnung wird der Vorgang zur Festsetzung der Reichsgruppenzugehörigkeit genauer beschrieben:
"Entscheidend für die Zuordnung eines Betriebes zu einer oder mehreren Reichsgruppen ist die organisierte Zugehörigkeit des Betriebes. Es ist nicht das Ermessen der MB-Bezirksstellen gestellt, Entscheidungen hierüber zu treffen . Die Festsetzung der Reichsgruppenzugehörigkeit hat im Zusammenwirken mit der Industrieabteilungen, Handwerker-oder Handelsabteilung der Gauwirtschaftskammern oder den zuständigen Reichsgruppen zu geschehen. Weiß ein Betrieb seine Zugehörigkeit zu einer Reichsgruppe nicht, so ist er anzuhalten, sie umgehend zu ermitteln, damit eine vorläufige Nummer mit der Leitzahl 9 vermieden wird.
Kies- und Tongruben, Steinbrüche u.ä. erhalten keine selbstständige Nummer; in diesen Fällen erhält nur die den Betrieb führende Firma eine RB Nr..
Unselbstständige Meisterbetriebe der Zigarrenindustrie sind ebenfalls nicht niederlassungsweise zu nummern, sondern erhalten je Gau und Firma eine einheitliche RB Nr. Dabei ist die Kreiskennziffer des Kreises einzusetzen, in dem die Firma mit den meisten Beschäftigten vertreten ist."
In Punkt 5 wird der Umgang mit Betrieben erläutert die merhreren Reichsgruppen angehören:
"Bei Neuerteilung von Reichsbetriebs-Nummern erhalten Betriebe, die zu mehreren Reichsgruppen gehören eine RB Nr mit der Leitzahl der Reichsgruppe, auf die der Hauptteil der Beschäftigten entfällt. Dabei ist grundsätzlich das Beschäftigungsverhältnis im Zeitpunkt der Reichsbetriebsnummerung zugrundezulegen. Nur bei Saisonbetrieben ist der Saisonhöchststand der einzelnen Betriebsteile in Ansatz zu bringen.
Gehört z.B. ein Betrieb mit 50 Beschäftigten der Reichsgruppe Industrie, mit 20 der Reichsgruppe Handwerk und mit 10 der Reichsgruppe Handel an, so erhält er in der Reichsbetriebs-Nummer die Leitzahl 0. Danach ist nach Absatz 1 zu verfahren.
Die Kombination mit anderen Reichsgruppen wird durch Anhängen eines kleinen lateinischen Buchstabens ausgedrückt. Dabei bedeuten die einzelnen Buchstaben folgende Kombination:
a = Kombination mit Reichsgruppe Industrie
b = " " " Handwerk
c = " " " Handel
d = " " " Banken
e = " " " Versicherungen
f = " " " Energiewirtschaft
g = " " " Fremdenverkehr
h = " " " Verkehr
i = " " " Reichsnährstand
k = " " " Reichspressekammer
l = " " " Reichsschrifttumskammer
Beispiel:
Ein Betrieb, der den Reichsgruppen Industrie und Handwerk angehört und bei dem der
Hauptteil der Beschäftigten auf die Industrie entfällt, hat folgende RB Nr.: 0/0510/2512
b.
Unbeachtet dessen ist er in den Kreisnummernbogen der Reichsgruppe 1 ebenfalls zu führen mit
gleicher Leitzahl (0) und gleichem Buchstabenzusatz.
Die Kombination mit 2 oder mehr Reichsgruppen wird entsprechend durch Anhängen von 2 oder mehr kleinen lateinischen Buchstaben zum Ausdruck gebracht. Kombination mit mehr als 2 Reichsgruppen sind sehr große Seltenheit.
Beispiel:
Ein Betrieb, der den Reichsgruppen Industrie, Handwerk und Handel angehört und bei dem der Hauptanteil der Beschäftigten auf die Reichsgruppe Industrie entfällt, hat folgende RB Nr.0/0510/2114 bc.
Soweit feststeht, dass die auf die einzelnen Reichsgruppen entfallenden örtlichen zusammenhängenden Betriebsteile eines gemischten Betriebes wirtschaftlich völlig selbstständige Einheiten darstellen, erhält jeder dieser selbstständigen Betriebsteile eine Reichsbetriebsnummer mit der für ihn in Betracht kommenden Reichsgruppenleitzahl.
Die angehängten Buchstaben werden in der Stammlochkarte mitgelocht. Über ihre Behandlung in der Stammlochkarte ergeht besondere Verfügung."
Ob die beschriebene Kennzeichnung von gemischten Betrieben mit zusätzlichen lateinischen Kleinbuchstaben noch umgesetzt wurde, lässt sich nicht belegen. Keine der mir bisher bekannten Reichsbetriebsnummern entspricht dem beschriebenen Muster. Angehängte Kleinbuchstaben sind bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht vorhanden.
Ein Beispiel bei dem tatsächlich Kleinbuchstaben an die RBNr. angehängt wurden, war die Universtät Göttingen. Diese hatte die RBNr. 9/0467/0027 (9). Jedoch wurden bei der Universtät durch Anhängen von Kleinbuchstaben die verschiedenen zugehörigen Institute voneinander unterschieden. So hatte z.B das Institut für allgemeine Metallkunde die RBNr. 9/0467/0027w (9).
Obwohl einzelne Institute auch Kleinbuchstaben erhielten, die oben in der Übersicht als Kürzel von Kombinationen von Reichsgruppen aufgeführt werden, ist dabei keinerlei Zusammenhang zu erkennen.
Aus einem Aktenvermerk zu einer Tagung des Maschinellen Berichtswesens am 21.07.1943 (3), bei der diese Verfügung bekannt gegeben wurde, lässt sich schließen, dass eine Umsetzung wohl nicht priorisiert behandelt wurde.
"Die Verfügung sieht vor, daß die Kombination mit anderen Reichsgruppen durch Anhängen eines kleinen lateinischen Buchstaben ausgedrückt und daß dieser in der Stammlochkarte mitgelocht werden soll.
Bei Verlesung der Verfügung auf der Tagung entstand bei diesem Punkt allgemeine Heiterkeit. Es ist augenscheinlich, daß ein derartiger Buchstabenzusatz keinerleich Lochkartentechnische Auswertungsmöglichkeiten ergibt. Ferner sind in der Stammlochkarte keine Spalten frei zur Aufnahme dieser Begriffe. Außerdem ist es unmöglich, daß von der Gruppe Nummerung Lochanweisungen herausgegeben werden."
Verwendung der Reichsbetriebsnummer auf Geschäftsbriefen ins Ausland:
Da laut Anordnung die Reichsbetriebsnummer auch auf Geschäftspapiere gedruckt werden sollte, stellte sich schnell die Frage, ob diese Papiere auch für den Versand von Briefen und Rechnungen ins Ausland genutzt werden durfte. In einem Schreiben der Reichsgruppe Industrie vom 11.02.1943 Tgb.-Nr. XIII/820/43 H. (1)  wurde dazu Stellung genommen und klargestellt, dass die RBNr auch auf Schreiben ins Ausland aufgeführt werden kann.
Verlagerung von Betrieben
Bei der Frage, ob bei der Verlagerung eines Betriebes (z.B. Verlagerung in ein weniger luftgefährdetes Gebiet)eine neue Reichsbetriebsnummer erteilt wird, stellt das Maschinelle Berichtswesen des Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion mit einem Schreiben Az. MB II/Nr. 22 225/44(1)  vom 10.10.1944 klar, dass verlagerte Betriebe grundsätzlich eine neue Reichsbetriebsnummer erhalten, auch bei Teilverlagerung des Betriebes, wenn sich der Verlagerungsort nicht im Kreise des Stammsitzes des Unternehmens befindet.
Verwendung der Reichsbetriebsnummer als Herstellerkennzeichen:
Üblicherweise wurden damals wie heute gewerbliche Erzeugnisse mit Herstellermarkierungen versehen. Z.B. wurden dazu Firmenlogos, der Firmenname, Produktionsort oder in manchen Fällen sogar die genaue Adresse des herstellenden Betriebs auf das Produkt aufgebracht.
Zum Zwecke des Nachweises des Herstellers gab es für Rüstungsbetriebe sogar genaue Anweisung, wo und welche ihrer für das Militär hergestellten Erzeugnisse mit einer Herstellermarkierung zu versehen waren. Eine solche Markierung wurde in der Regel, je nach Produkt, mit einem Farb- oder Schlagstempel aufgebracht. (7) 
Früh war man sich bewusst, dass diese Markierungen dem Kriegsgegner bei Erbeutung des Materials, wichtige Informationen zu den Produktionsstätten der deutschen Kriegswirtschaft lieferten und sich somit die Wahrscheinlichkeit für gezielte Bombardements dieser Betriebe deutlich erhöhte.
Um dem entgegenzuwirken, wurde eine Codierung eingeführt, bei der die Rüstungsbetriebe einen 3-stelligen Code aus Kleinbuchstaben erhielten, um fortan Ihre Erzeugnisse damit zu stempeln und somit weder Firmenname noch Produktionsort für den Gegner klar ersichtlich waren.
Auf diese Spatentasche der Wehrmacht aus dem Jahr 1942 wurde die Herstellermarkierung "eue" in Form eines 3-Buchstaben Codes aufgebracht. Der Code "eue" steht für die Lederwarenfabrik Otto Reichel aus Lengefeld. Die RBNr. des Betriebs war 0/0384/0011.
Gerade im Bereich der militärischen Bekleidung und Ausrüstung wurden vor Kriegsbeginn und in den ersten Kriegsjahren, die Herstellermarkierungen überwiegend mit Klarnamen und Ort ausgeführt. Es ist trotzdem zu beobachten, dass im späteren Verlauf des Krieges, nach Einführung der Codierung nicht alle Produzenten diese nutzten bzw. auf all Ihre Erzeugnisse aufbrachten, sondern weiterhin relativ häufig der Klarname genutzt wurde.
Leider liegen mir keine Quellen vor, aus denen hervorgeht, ob dies tatsächlich so angeordnet wurde oder die Firmen eigenmächtig ihre alten Stempel weiter benutzten.
Auf dem Rückenteil eines sogenannten Artillerie-Rucksacks der für die Wehrmacht im Jahr 1942 produziert wurde, ist die mit einem Prägestempel aufgebrachte Herstellermarkierung der Lederwarenfabrik Gustav Schiele aus Loburg noch deutlich sichtbar.
Bei Bekleidung und Ausrüstung, die für die Wehrmacht produziert wurde, war im Laufe des Jahres 1943 jedoch ein deutlicher Umschwung zu beobachten. Die vorherige Form der Stempelung wurde überwiegend durch die Reichsbetriebsnummer als Herstellermarkierung abgelöst. Der 3-Buchstaben Code wurde zwar auch weiterhin genutzt, die Markierung mit Klarnamen verschwand jedoch fast vollständig.
Auf einem für die Wehrmacht im Jahr 1943 produzierten Mantelriemen, wurde mit einem Prägestempel die RBNr. 0/0723/0036 als Herstellermarkierung aufgebracht. Leider konnte dieser Hersteller aus dem Kreis Rastatt anhand bisher vorliegender Quellen noch nicht entschlüsselt werden. Die Reichsbetriebsnummer als Herstellermarkierung löste ab dem Jahr 1943 in der Rüstungsindustrie, vor allem im Bereich Bekleidung und Ausrüstung, die zuvor verwendeten Markierungen mit Klarnamen weitestgehend, bzw. die 3 Buchstaben Codierung teilweise ab.
Auch wenn der eigentliche Zweck der Reichsbetriebsnummer nicht der Verschlüsselung, bzw. Geheimhaltung rüstungsrelevanter Betriebe galt, war dies ein Nebeneffekt, der durch die Verwendung der RBNr. zur Markierung von Rüstungsgegenständen, das Erkennen der produzierenden Betriebe für die Kriegsgegner deutlich erschwerte.
Quellen:
- (1) BARCH, R 11/64
- (2) MARCHIVUM, Stadtwerke (WGE), 6/1964_00044
- (3) BARCH, R 3/19
- (4) BARCH, R 3/513
- (5) H.B.d.d.GmbH
- (6) BARCH, R 3/2015
- (7) BARCH, RH 9/23
- (8) BARCH, R 13 XXII:1150
- (9) BArch, R 3/2008